CREATON AG: LG München I erhöht Barabfindung
Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat das Landgericht München I die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der CREATON AG auf 38,98 Euro je CREATON-Aktie erhöht . An dem Spruchverfahren waren insgesamt 66 Antragsteller beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.08.2019: Aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. August 2017 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen … CREATON AG: LG München I erhöht Barabfindung weiterlesen
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